Mit der Beförderungssteuer wurde die gewerbliche Beföderung von Personen und Waren besteuert. Sowie auch Güter auf Schienen und
Straßen.
Ihren Ursprung hat die Steuer in den mittelalterlichen Wegezollen. Die Beförderungssteuer wurde 1968 aufgehoben. Die Beförderungssteuer
kann Wettbewerbsverzerrungen mit sich bringen. Das Ausmaß der Verzerrungen der Produktionsbedingungen und der Entstehung von
Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen kann nur im Zusammenhang mit der Mittelverwendung beurteilt werden.
Ist eine solche Belastung ausschließlich für die Deckung der Wegekosten der jeweiligen Verkehrsträger da, so ist kaum von Wettbewerbsverzerrungen
zu sprechen. Die Beförderungssteuer im Personenverkehr belief sich auf 12%. Die Beförderung im Güterverkehr lag bei 7%. Die Steuer des
Straßenverkehrs folgte mit 3%. Die Straßenbahnen und Omnibusse waren steuerbefreit.
Auf festen Verkehrswegen fiel bei der Beförderung von Personen und Gütern die sogenannte Ärarsteuer an. 8% des Preises für
Eisenbahnpersonenbeförderung und der Güterbeförderung fielen an.