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alle Steuern in Deutschland A-Z

Steuerarten

Biersteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Biersteuer wird erhoben durch die Zollverwaltung. Die Einnahmen der Biersteuer werden den Ländern zugesprochen. Die Steuer gehört zu den Verbrauchssteuern, die vom Verbraucher bezahlt werden.

Der Regelsteuersatz pro Hektoliter beträgt 0.787 Euro. Daraus ergibt sich für einen Liter Bier etwa 9,4 Cent Biersteuer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Stammgewürzgehalt. Das Stammgewürzgehalt wird in Grad Plato eingeteilt.

Ein Gramm Grad Plato pro 100 Gramm Bier. Das heißt besonders hohe Steuern für Starkbier. Am günstigsten ist Einfachbier. Zur Biersteuer gehören Bier aus Malz und Mischungen von Bier mit nicht alkoholischen Getränken. Alkoholfreies Bier (0,5% vol) unterliegt nicht der Biersteuer.

Berechnet wird die Steuer nach der Jahresproduktion einer Brauerei. Kleine Brauereien haben kleinere Steuersätze. Menschen, die Bier brauen als Hobby betreiben und unter zwei Hektoliter produzieren, brauche gar keine Steuern bezahlen, müssen aber ihre Brauerei bei der zuständigen Behörde anmelden.


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