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Steuerarten

Branntweinsteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Branntweinsteuer ist eine, durch das Bundesgesetz geregelte Verbaucherssteuer. Das Aufkommen steht vollständig dem Bund zu und wird durch den Zoll verwaltet.

Mit der Steuer wird der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken besteuert. Das Branntweinsteuerrecht ist das Ergebnis eines jahrelangen bestehendes Branntweinmonopol. Die Steuer gehört zu den Verbrauchersteuern und unterliegt der einheitlichen Überwachung.

Wein steht ebenfalls unter Steueraufsicht. Für Wein wird aber keine Steuer erhoben. Auf die Branntweinsteuer wir beim Verkauf noch 19% Umsatzsteuer erhoben. Die Vorschriften sind nicht wie bei anderen Steuern, in einem Gesetz geregelt, sondern sind Teil des Branntweinmonopolgesetzes.

Das Gesetz enthält mehrere Verordnungen. Die Alkoholverordnung, die Branntweinsteuerverordnung und die Branntweinmonopolverordnung. Keine Versteuerung auf Branntwein, der als Treibstoff verarbeitet, zu Putz-, Heizungs- und ähnlichen Zwecken verwendet wird. Auch die Herstellung von Arzneien oder Essig bleibt Steuerfrei.


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