alle Steuern in Deutschland A-Z

Startseite


   Abgeltungssteuer
   Baulandsteuer
   Beförderungssteuer
   Biersteuer
   Börsenumsatzsteuer
   Branntweinsteuer
   Einkommensteuer
   Energiesteuer
   Erbschaftsteuer
   Ergänzungsabgabe
   Essigsäuresteuer
   Feuerschutzsteuer
   Gesellschaftsteuer
   Getränkesteuer
   Gewerbesteuer
   Glücksspielsteuer
   Grunderwerbsteuer
   Grundsteuer
   Hundesteuer
   Hypothekengewinn-abgabe
   Investitionssteuer
   Jagd- und Fischereisteuer
   Kaffeesteuer
   Kapitalertragsteuer
   KFZ-Steuer
   Kinosteuer
   Kirchensteuer
   Körperschaftsteuer
   Konjunkturzuschlag
   Leuchtmittelsteuer
   Lohnsteuer
   Lustbarkeitssteuer
   Mineralölsteuer
   Notopfer Berlin
   Ökosteuer
   Rennwettsteuer
   Salzsteuer
   Schankerlaubnissteuer
   Schaumweinsteuer
   Schenkungsteuer
   Solidaritätszuschlag
   Speiseeissteuer
   Spielbankabgabe
   Spielkartensteuer
   Stabilitätszuschlag
   Stromsteuer
   Süßstoffsteuer
   Tabaksteuer
   Tanzsteuer
   Teesteuer
   Tonnagesteuer
   Umsatzsteuer
   Vergnügungssteuer
   Vermögensabgabe
   Vermögensteuer
   Verpackungssteuer
   Versicherungssteuer
   Wechselsteuer
   Wertpapiersteuer
Zuckersteuer
   Zündwarensteuer
   Zweitwohnungssteuer

Artikel/Infos
   Steuern beim Kauf einer Auslandsimmobilie
   Steuern auf Aktiengewinne
   Welche Steuern für Kryptos?
   Gewinne richtig versteuern
   Worauf bei steuerfreien Einnahmen zu achten ist
   Steuerpflicht und Ausnahmen
   Steuereinnahmen 2017
   Steuerhinterziehung: Es wird eng für Straftäter


Steuerarten

Einkommenssteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennenDie Einkommenssteuer wird auf das Einkommen normaler Personen erhoben. Dabei gelten besondere Regelungen für das inländische Einkommen. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Der Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen des Staats betrug im Jahr 2008, 36,4%, bestehend aus Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag.

Die Bauabzugssteuer und die Aufsichtsratsteuer weren als Quellensteuern bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgerechnet werden. Personengesellschaften sind nicht Subjekt der Einkommenssteuer. Sie liegen mit ihren Gewinnanteil an der Einkommenssteuer. Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der Einkommenssteuer, sondern der Körperschaftssteuer.

Die Einkommenssteuer ist eine direkte Steuer. Nach dem Ertrag ist sie eigentlich eine Gemeinschaftssteuer, da sie dem Bund, Ländern und Gemeinden zusteht. Die Verwaltungshoheit liegt bei den Finanzämtern. Die Gemeinden erhalten 15% vom Aufkommen der Einkommenssteuer. Die 85% teilen sich der Bund und die Länder.

Die Veranlagung zur Einkommenssteuer erfolgt der vom Steurpflichtigen eingereichten Einkommenssteuererklärung.


verwandte Themen

   Börsenwissen

(c) 2011 by steuerarten.com Hinweise Impressum