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Steuerarten

Einkommenssteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennenDie Einkommenssteuer wird auf das Einkommen normaler Personen erhoben. Dabei gelten besondere Regelungen für das inländische Einkommen. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Der Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen des Staats betrug im Jahr 2008, 36,4%, bestehend aus Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag.

Die Bauabzugssteuer und die Aufsichtsratsteuer weren als Quellensteuern bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgerechnet werden. Personengesellschaften sind nicht Subjekt der Einkommenssteuer. Sie liegen mit ihren Gewinnanteil an der Einkommenssteuer. Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der Einkommenssteuer, sondern der Körperschaftssteuer.

Die Einkommenssteuer ist eine direkte Steuer. Nach dem Ertrag ist sie eigentlich eine Gemeinschaftssteuer, da sie dem Bund, Ländern und Gemeinden zusteht. Die Verwaltungshoheit liegt bei den Finanzämtern. Die Gemeinden erhalten 15% vom Aufkommen der Einkommenssteuer. Die 85% teilen sich der Bund und die Länder.

Die Veranlagung zur Einkommenssteuer erfolgt der vom Steurpflichtigen eingereichten Einkommenssteuererklärung.


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