Das Energiesteuergesetz hat das Mineralölsteuergesetz abgelöst. Eine Neufassung des Gesetzes war notwendig, um die Umsetzung der
Energiesteuerrichtlinien zu ermöglichen.
Die Richtlinien forderten eine harmonisierende Mindestbesteuerung für elektrischen Strom und anderer Energieerzeugnisse. Im Gesetz wurden
fossile Energieträger wie Steinkohle, Braunkohle, Koks und Schmieröle aufgenommen.
Die Besteuerung von Biokrafstoffen wurde auch in dem Gesetz geregelt. Das Gesetz regelt die Besteuerung aller Energiearten. Fossiler
Herkunft, aber auch nachwachsende Energieerzeugnisse, Kohlenwasserstoffe und Kraftstoff.
Das Energiesteuergesetz ist eine Verbrauchersteuer
und somit eine indirekte Steuer. Zuständig dafür sind die Hauptzollämter. Die Steuersätze unterscheiden zwischen Heizöl und
Krafstoffen. Begründung dafür ist, dass mit der Steuer auch Kosten für Straßenbau- und erhalt abgedeckt werden. Wenn man Fahrzeuge
mit Heizöl betreibt, macht man sich der Steuerhinterziehung schuldig. Der Treibstoff ist nachträglich zu besteuern.
Ausserdem erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Die Energieerzeugnisse bleiben Steuerfrei solange sie in den, von der Finanzleitung,
zugelassenen Steuerlager bleiben.