Start Steuerarten A-Z Artikel Impressum
alle Steuern in Deutschland A-Z

Steuerarten

Gesellschaftssteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Gesellschaftssteuer ist eine Kapitalverkehrssteuer. Grundlage für die Erhebung der Gesellschaftssteuer ist das Kapitalverkehrssteuergesetz (KVStG). Die Kapitalverkehrssteuern wurden deutschlandweit 1992 abgeschafft. Die Erträge aus dieser Steuer waren sehr gering, sie waren sogenannte Bagatellsteuern.

Mit der Gesellschaftsteuer wurde der Erwerb von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften besteuert, namentlich sind dies GmbH, AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder GmbH & CO. KG. Der Steuersatz betrug 1% vom Kurswert. Steuerschuldner war das Unternehmen, dessen Anteile gekauft wurden. Dem Käufer wurde diese Steuer nicht auferlegt.

Die Steuer wurde fällig beim Handel mit Aktien und Geschäftsanteilen. Außerdem bei zu leistenden Zahlungsverpflichtungen, die mit diesem Verkauf zusammenhingen sowie bei freiwilligen Kapitaleinzahlungen von Gesellschaftern und bei Kapitaleinzahlungen ausländischer Mutterkonzerne an ihre inländischen Tochtergesellschaften.

Nicht besteuert wurde der Anteils-Erwerb, der zur Förderung von gemeinnützigen oder mildtätigen Unternehmen diente sowie der Erwerb von Anteilen von öffentlichen Versorgungsunternehmen, wie Gas- oder Wasserversorgungsunternehmen oder Hafenbetriebe und Verkehrsunternehmen.


Börsenwissen - Rezepte - Wald kaufen: Infos zu Steuern - Immobilien und Steuern