alle Steuern in Deutschland A-Z

Startseite


   Abgeltungssteuer
   Baulandsteuer
   Beförderungssteuer
   Biersteuer
   Börsenumsatzsteuer
   Branntweinsteuer
   Einkommensteuer
   Energiesteuer
   Erbschaftsteuer
   Ergänzungsabgabe
   Essigsäuresteuer
   Feuerschutzsteuer
   Gesellschaftsteuer
   Getränkesteuer
   Gewerbesteuer
   Glücksspielsteuer
   Grunderwerbsteuer
   Grundsteuer
   Hundesteuer
   Hypothekengewinn-abgabe
   Investitionssteuer
   Jagd- und Fischereisteuer
   Kaffeesteuer
   Kapitalertragsteuer
   KFZ-Steuer
   Kinosteuer
   Kirchensteuer
   Körperschaftsteuer
   Konjunkturzuschlag
   Leuchtmittelsteuer
   Lohnsteuer
   Lustbarkeitssteuer
   Mineralölsteuer
   Notopfer Berlin
   Ökosteuer
   Rennwettsteuer
   Salzsteuer
   Schankerlaubnissteuer
   Schaumweinsteuer
   Schenkungsteuer
   Solidaritätszuschlag
   Speiseeissteuer
   Spielbankabgabe
   Spielkartensteuer
   Stabilitätszuschlag
   Stromsteuer
   Süßstoffsteuer
   Tabaksteuer
   Tanzsteuer
   Teesteuer
   Tonnagesteuer
   Umsatzsteuer
   Vergnügungssteuer
   Vermögensabgabe
   Vermögensteuer
   Verpackungssteuer
   Versicherungssteuer
   Wechselsteuer
   Wertpapiersteuer
Zuckersteuer
   Zündwarensteuer
   Zweitwohnungssteuer

Artikel/Infos
   Steuern beim Kauf einer Auslandsimmobilie
   Steuern auf Aktiengewinne
   Welche Steuern für Kryptos?
   Gewinne richtig versteuern
   Worauf bei steuerfreien Einnahmen zu achten ist
   Steuerpflicht und Ausnahmen
   Steuereinnahmen 2017
   Steuerhinterziehung: Es wird eng für Straftäter


Steuerarten

Gewerbesteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Gewerbesteuer wird in Form der Gewerbeertragssteuer erhoben. Berechnungsgrundlage ist der Jahresgewinn eines Unternehmens.

Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Gewebesteuergesetzes (GewStG), der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung und der Gewerbesteuer-Richtlinie von den Gemeinden erhoben und eingezogen. Gewerbesteuerpflichtig sind alle Gewerbebetriebe, die entweder laut Ihrer Rechtsform zu den Kapitalgesellschaften zählen oder Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind. Die Gewerbesteuer-Einnahmen sind die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen.

Personengesellschaften natürlicher Personen mit einem Jahresgewinn unter 24.500 € sind gewerbesteuerbefreit. Juristische Personen des privaten Rechts, also eingetragene Vereine (e.V.) und nicht rechtsfähige Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen, haben ein Freibetrag von 5.000 € pro Jahr. Forst-und Landwirtschaftsbetriebe, die im Handelsregister eingetragen sind, werden grundsätzlich besteuert. Ohne HR-Eintrag werden sie nur gewerbesteuerpflichtig, sofern ihr Gewinn die Freigrenze von 5.000€ übersteigt. Freiberufler und nicht gewerblich Selbstständige sind nicht gewerbesteuerpflichtig.

Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe, kann aber in der privaten Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Steuerpflichtige Erträge aus Gewerbebetrieben werden mit einer Steuermesszahl und einem gemeindespezifischen Hebesatz multipliziert. Vorauszahlungen werden gegengerechnet.


verwandte Themen

   Börsenwissen

(c) 2011 by steuerarten.com Hinweise Impressum