Viele Menschen fragen sich, ob es in Deutschland eine Glücksspiel-Steuer gibt und ob man dann den Gewinn, den man aus diesen Glücksspielen
erzielt, auch versteuern muss. Wir wollen dieses hier mal etwas näher und detaillierter betrachten.
Die Antwort darauf lautet zunächst einmal nein. Grundsätzlich müssen Sie derartige Gewinne nicht versteuern, sie können das ganze Geld für sich behalten und damit machen, was Sie wollen. Aber betrachten wir das Ganze mal genauer. Was es in Deutschland jedoch gibt, ist die allgemein bekannte
Vergnügungssteuer, also eine Steuer, die z. B. die Betreiber von Spielotheken usw. abführen müssen. Somit bekommt der Staat von den Gewinnen dieser
Spielotheken einen nicht unerheblichen Teil des Gewinnes ab. Genaueres zu der Vergnügungssteuer siehe Vergnügungssteuer. Sie gilt jedoch nicht nur für
Betreiber von Glücksspielen, sondern auch beispielsweise für Kinos, Kegelbahnen oder Theater, also auch anderen vergnüglichen Dingen.
Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Gewinn aus Glücksspielen steuerfrei bleibt. Erstens muss es sich bei dem
Veranstalter des Glücksspieles um eine Firma handeln, die eine Glücksspiellizenz in einem Staat der Europäischen Union hat und
in diesem Land auch die Umsätze vorschriftsgemäß versteuert. Zudem darf der Spieler selber kein Berufsspieler sein, wie das z. B. bei professionellen
Pokerspielern oft der Fall ist. Die Höhe des einzelnen Gewinns oder die Art des Glücksspieles ist übrigens hinsichtlich einer möglichen Steuer völlig
irrelevant.
Wenn Sie einen recht großen Betrag bei einem Spielkasino oder auch im Internet gewinnen und das Geld auf ihr Konto ausgezahlt bekommen, wäre es jedoch wichtig,
einen Nachweis darüber zu haben, dass es sich um einen solchen Gewinn handelt, damit Sie gegenüber dem Finanzamt nicht in Erklärungsnot kommen. Zu beachten ist zudem,
dass Sie Zinseinnahmen aus den Gewinnen sehr wohl versteuern müssen. Eine aktive Meldepflicht über einen Gewinn gegenüber dem Finanzamt gibt es übrigens auch nicht.
Sollten Sie mal in den Genuss kommen, einen höheren Gewinn bei einer Veranstalung zu machen, fragen Sie im Zweifel bei Ihrem örtlichen Finanzamt nach.
Dort wird man sie kompetent beraten können, ob eine Steuer zu zahlen ist oder nicht. Aber seien Sie natürlich vorsichtig. Schlafende Hunde soll man ja
bekanntlich auch nicht wecken.