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Steuerarten

Hundesteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer und wird auf das Halten von Hunden erhoben. Sie ist jährlich für jeden gehaltenen Hund fällig. Hundesteuer zählt zu den direkten Steuern, da sie vom Hundehalter getragen wird. Die höchsten Steuern zahlen die Besitzer der als besonders aggressiv eingestuften „Listenhunde“ (Kampfhunde).

Die Rechtsgrundlage zur Erhebung sind die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Kommunalabgabengesetze der Länder. Die Steuer wird an die Gemeinde bezahlt. Das Zahlen der Hundesteuer kommt dem allgemeinen kommunalen Etat zugute und verpflichtet die Kommune nicht zu Gegenleistungen (wie z.B. das Reinigen der Gehwege und Grünanlagen von Exkrementen). Grund der Erhebung von Hundesteuer ist die Generierung von Einnahmen und die Begrenzung der Anzahl gehaltener Hunde im Gemeindegebiet.

Für Hunde, die zu beruflichen Zwecken gehalten werden, entsteht keine Steuerpflicht, so z.B. für Hütehunde oder Zuchthunde. Häufig werden Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Begleithunde und Hunde aus und in Tierheimen gewährt.

Es gibt nur wenige Gemeinden, die keine Hundesteuer erheben.


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