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Steuerarten

Kirchensteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Kirchensteuer ist historisch bedingt und geht auf jene Zeit zurück, in der Staat und Kirche nebeneinander mit eigenen Rechten ausgestattet waren.

Bei der Kirchensteuer erhebt die Religionsgemeinschaft von ihrem Mitglied einen gesetzlich normierten Zahlungssatz. Damit sollen die Ausgaben der Kirchengemeinde finanziert werden. Gesetzliche Grundlage für die Kirchensteuer bildet Artikel 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Weimarer Reichsverfassung.

Danach sind solche Kirchengemeinden, die als Körperschaften des Öffentlichen Rechts organisiert sind, zur Steuererhebung berechtigt. Die Höhe der zu zahlenden Kirchensteuer errechnet sich vordergründig nach dem Einkommen oder nach dem Vermögen. Diese Steuerart stellt die wesentliche Einnahmequelle der verschiedenartigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dar.

Die Höhe variiert innerhalb der Bundesländer zwischen 8% - 9% des Einkommens. Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer entfällt bei einem Kirchaustritt, wobei das Jahr des Austritts noch Berücksichtigung bei der Berechnung der Steuerzahlung finden kann.


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