Start Steuerarten A-Z Artikel Impressum
alle Steuern in Deutschland A-Z

Steuerarten

Leuchtmittelsteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Erfindung der Elektrizität hat so manchen Vorteil mit sich gebracht. Auch der Staatsapparat konnte sich in der Vergangenheit über helles Licht in den Wohnstuben freuen. Zwischen 1909 und 1993 wurde der Verkauf von Glühlampen mit einer stattlichen Abgabe bedacht.

Schon im Mittelalter war die Besteuerung von Kerzenwachs gängige Praxis. Die Höhe der Steuer wurde nach der Leistung der einzelnen Glühbirne berechnet. Daneben fand das Material des Lampenfadens Beachtung. Die Kohlefadenlampe war in der Besteuerung günstiger als die Metallfadenlampe.

Zuletzt konnte der Staat durch diese Steuerart etwa 160 Millionen D-Mark einnehmen. Die fortschreitende Europäisierung besiegelte schlussendlich das Ende der gesetzlichen Regelung. Nicht alle europäischen Staaten hatten damals eine Leuchtmittelsteuer erhoben. Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, einigten sich die Vertreter auf eine generelle Abschaffung im gesamten europäischen Raum.


Börsenwissen - Rezepte - Wald kaufen: Infos zu Steuern - Immobilien und Steuern