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Steuerarten

Lohnsteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Lohnsteuer bildet eine der Haupteinnahmequellen des deutschen Staates. Berechnet wird sie anhand der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Damit ist sichergestellt, dass lediglich der Arbeitnehmer als Steuerschuldner diese Steuerlast zu tragen hat. Gemäß § 38 Absatz 3 EStG ist es hingegen die Pflicht des Arbeitgebers, die Höhe der Lohnsteuer selbständig zu berechnen. Bisher musste er die Lohnsteuerpflicht mittels der Angaben auf der papierförmigen Lohnsteuerkarte ermitteln.

Ab dem 01.01.2013 wird die Steuerkarte hingegen durch das Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal, die virtuelle Steuerkarte, ersetzt. Neben der Berechnung trifft den Arbeitgeber außerdem die Pflicht, die Steuerzahlung an das zuständige Finanzamt abzuführen. Hat sich der Arbeitgeber entweder bei der Steuerhöhe verrechnet oder zu wenig an das Finanzamt abgeführt, so erwirkt dieses einen Anspruch gegen ihn auf Ausgleichszahlung nach § 42d EStG.

Mit den Sozialbeiträgen bildet die Lohnsteuer den Unterschied zwischen Netto- und Bruttoeinkommen.


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