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Steuerarten

Lustbarkeitssteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Lustbarkeitssteuer ist ein Synonym für die staatlich erhobene Vergnügungssteuer. Der Begriff wurde im Mittelalter geprägt. Damals haben sich tüchtige Finanzexperten überlegt, wie eine Stadt sich selbst und zugleich das Armenwesen finanzieren kann.

Die Lösung fanden sie im öffentlich praktizierten Glücksspiel. Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten. Die Gesetzgeber der nachfolgenden Jahrhunderte sahen sich mithin nicht dazu veranlasst, die Lustbarkeitssteuer abzuschaffen. Im Gegenteil, sie wurde auf weitere Bereiche ausgedehnt.

Heute wird die Vergnügungssteuer von den Gemeinden in Selbstorganisation geregelt. Kinos, Kegelbahnen, Theater oder Spielhallen müssen kommunale Steuerabgaben leisten. Steuerschuldner ist der jeweilige Inhaber der Vergnügungseinrichtung. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach den niedergelegten Kommunal- oder Landesgesetzen.

Eine Gemeinsamkeit zwischen der Moderne und dem Mittelalter ist signifikant. Auch heute werden die größten Steuereinnahmen durch die Steuer auf Spielautomaten, mithin auf das Glücksspiel, erwirtschaftet.


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