Start Steuerarten A-Z Artikel Impressum
alle Steuern in Deutschland A-Z

Steuerarten

Schenkungssteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Schenkungssteuer wird auf Geschenke erhoben, die Personen einander zu ihren Lebzeiten zukommen lassen. Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz bildet den relevanten Rechtsrahmen für die Erhebung der Schenkungssteuer in der Bundesrepublik Deutschland. Was konkret als eine Schenkung gilt und der Besteuerung unterliegt, ist jeweils im § 7 des Erbschaftssteuergesetzes (ErbStG) festgelegt. Auch Gutschriften können als Schenkung gelten und eine Schenkungssteuerpflicht begründen.

Die Schenkungssteuer ist strikt von der Erbschaftssteuer zu unterscheiden, da eine Erbschaft keine Schenkung ist und erst nach dem Eintritt des Todes eines Erblassers erzielt werden kann. Die Festsetzung und Erhebung der Schenkungssteuer entspricht in Deutschland jedoch weitgehend den Regularien, wie sie auch bei der Entrichtung der Erbschaftssteuer üblich sind. Die Schenkungssteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich durch den Beschenkten zu entrichten.

Es gibt jedoch auch Länder, in denen derjenige, der ein Wirtschaftsgut verschenkt, die Steuer bezahlen muss oder in denen die Steuer jeweils hälftig zwischen Verschenkendem und Zuwendungsempfänger aufgeteilt wird. Verschiedene Länder behandeln die Schenkungssteuer jedoch analog zur sogenannten Kapitalgewinnsteuer.


Börsenwissen - Rezepte - Wald kaufen: Infos zu Steuern - Immobilien und Steuern