Die Stromsteuer regelt die Besteuerung des Verbrauchs von elektrischem Strom. Diese Steuer wurde im Jahre
1999 im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführt. Es handelt sich dabei um eine
indirekte Verbrauchersteuer. Die Stromversorger geben diese Steuer letztendlich über den Strompreis an die Endverbraucher
weiter.
Es handelt sich hierbei um eine Bundessteuer, die Einnahmen fließen also in die Bundeskasse. Die Einnahmen lagen
2012 bei fast 7 Milliarden Euro. Der reguläre Steuersatz der Stromsteuer beträgt seit dem Jahre 2003 20,5 € pro MWh.