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Steuerarten

Tabaksteuer

Definition und Erklärung

Die Tabaksteuer ist eine Steuer, die in Deutschland seit 1906 auf Tabakwaren aller Art erhoben wird. Seit dem Jahre 1993 sind jedoch der Schnupf- und Kautabak davon ausgenommen. Es handelt sich dabei um eine indirekte Verbrauchsteuer. Die Einnahmen der Tabaksteuer stehen als Bundessteuer dem Bund zu. Als Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Steuer dient das Tabaksteuergesetz.

Die Einnahmen aus dieser Steuer sind aufgrund der vielen Raucher in unserer Gesellschaft recht lukrativ. Mittlerweile kassiert der Staat so fast 15 Milliarden Euro. Lediglich die Energiesteuer führt zu noch höheren Erträgen.

Insgesamt 75 bis 90 Prozent des Kaufpreises einer herkömmlichen Zigarettenschachtel sind Steuern.


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