Die Tanzsteuer gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert. Sie ist ein Teil der Vergnügungssteuer. Diese Steuer wird auf öffentliche
Tanzveranstaltungen erhoben. Der Veranstalter einer Tanzveranstaltung muss sie an die Gemeinde abführen. Die Gemeinden entscheiden
letztendlich selbst, ob sie diese Steuer erheben oder nicht. In Deutschland ist dies recht unterschiedlich. Jede Gemeinde geht
damit anders um.
Es gibt zwei verschiedene Arten der Abrechnung der Tanzsteuer. Entweder wird eine Pauschale pro 10 qm Veranstaltungsfläche genommen
oder ein Prozentsatz der verkauften Karten als Steuer berechnet.