Tonnagesteuer ist ganz genau genommen keine eigenständige Steuer, sondern eine Methode, den Gewinn
aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr pauschal zu ermitteln. Man spricht daher
in diesem Zusammenhang auch von der Tonnagegewinnermittlung. Dies Grundlage für die Gewinnermittlung ist die
Nettoraumzahl, also die Größe des Schiffes. Sie wurde 1998 mit dem Seeschiffahrtanpassungsgesetz eingeführt.