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Steuerarten

Wechselsteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Wechselsteuer war eine Steuer, die von der Landesfinanzverwaltung bis zum Jahre 1991 in Deutschland erhoben wurde. Dies war eine Verkehrssteuer auf den Kapital- und Zahlungsverkehr, welche dem Bund zugute kam.

Mit dieser Wechselsteuer wurden gezogene sowie eigene Wechsel und zudem wechselähnliche Urkunden besteuert. Als der Binnenmarkt in Deutschland eingeführt wurde, wurde damit auch zum Datum des 01.01.1992 die Wechselsteuer abgeschafft. Im Jahre 1991 nahm der Staat mit der Wechselsteuer nach D-Mark umgerechnet rund 167,6 Millionen Euro ein.

Diese Steuerart ist damit eine Steuer aus der Vergangenheit, die heute nicht mehr existent ist.


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