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Steuerarten

Zweitwohnungssteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Zweitwohnsitzsteuer wird auch als Zweitwohnungssteuer oder Nebenwohnsitzsteuer bezeichnet. Sie wird in Deutschland von einigen Gemeinden erhoben, wenn neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung genutzt wird. Diese Steuerart fällt unter den Bereich der Kommunalsteuern.

Was wird durch die Zweitwohnsitzsteuer besteuert?

Wer neben einer Hauptwohnung eine weitere Wohnung besitzt, wird besteuert. Hierbei ist es nicht wichtig, ob die Zweitwohnung vom Bewohner gemietet oder gekauft wurde. Bei einigen Gemeinden ist es üblich, dass nur die abgeschlossenen Wohneinheiten besteuert werden. In anderen Gemeinden, fällt die Zweitwohnsitzsteuer auch für WG-Zimmer, Wohnwagen und Wohnmobile an, die nicht nur über einen kurzen Zeitraum auf einem Grundstück abgestellt werden. Ob für eine Zweitwohnung eine Nebenwohnsitzsteuer anfällt, kann in den örtlichen Gemeindesatzungen nachgelesen werden. Auskunft hierüber gibt auch das Rathaus oder das Einwohnermeldeamt.

Wann wird die Steuer erhoben?

Anhand zwei Kriterien kann festgestellt werden. Ob eine Zweitwohnsitzsteuer anfällt:

- Es muss von der Gemeinde eine Zweitwohnsteuer erhoben werden, in der sich die zweite Wohnung befindet.
- Es wird eine zweite Hauptwohnung genutzt. Diese kann sich im gleichen oder an einem anderen Ort befinden.

Die Steuer wird in Deutschland nicht von allen Gemeinden erhoben. Gibt es in der Satzung der Gemeinde einen entsprechenden Passus, muss die Steuer bei den Finanzen beachtet werden.

Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die eine weitere Wohnung bzw. Hauptwohnung nutzen. Die Steuer betrifft vor allem Pendler, die während der Wochen in einer anderen Umgebung arbeiten und wohnen. Steuerlich macht sich das auch bei Studenten bemerkbar, die auswärts studieren und die Semesterferien und Wochenenden bei den Eltern verbringen. In einigen Gemeinden und Kommunen wird auch ein Dauer-Campingplatz und einer Ferienwohnung eine Zweitwohnsitzsteuer fällig.

Ist eine Befreiung von der Nebenwohnsitzsteuer möglich?

In der Gemeindesatzung wird festgelegt, wer von der Zweitwohnsitzsteuer befreit werden kann. Die Steuer wird zum Beispiel nicht fällig, wenn ein Ehepaar dauerhaft getrennt lebt und keine gemeinsame Wohnung mehr besitzt. Eine Befreiung ist auch bei Minderjährigen und Auszubildenden möglich, die gelegentlich bei einem geschiedenen Elternteil wohnen. Das Melderecht liegt bei unter 16-jährigen bei den Eltern. Auch Polizeibeamte und Soldaten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, sind von der Zweitsitzsteuer befreit. Die Steuer wird auch nicht erhoben bei Bewohnern eines Alten- und Pflegeheimes, Erziehungs- und Therapieeinrichtungen.

Ausnahmen für die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer

In Deutschland gibt es einige Kriterien, die ebenfalls eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer ermöglichen:

Wer aus beruflichen Gründen pendelt und verheiratet ist und zu diesem Zweck eine Zweitwohnung mieten muss, ist in Deutschland durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von der Steuer befreit. In Bayern können sich Geringverdiener durch einen Antrag von der Steuer befreien lassen, wenn das Einkommen bei Singles 29.000 Euro und bei Ehepaaren 37.000 Euro nicht übersteigt.

Höhe der Zweitwohnsitzsteuer

In Deutschland gibt es keinen einheitlichen Satz für die Nebenwohnsitzsteuer. Sie ist je nach Gemeinde unterschiedlich hoch. Als Bemessungsgrundlage dient häufig die jährliche Netto-Kaltmiete der Zweitwohnung. Alternativ kann für die Berechnung der Steuer die Jahresrohmiete als Grundlage verwendet werden. Im Durchschnitt liegt die Höhe der Steuer bei einem Satz zwischen fünf und 15% der jeweiligen Kaltmiete. Einen Einheitswert gibt es seit April 2000 nicht mehr.


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